Rechtsanwalt
Korbinian Ortner
Fachanwalt für Steuerrecht, Strafrecht und Erbrecht

 



Steuerrecht

Eine tragende Säule unserer Kompetenzen ist das Steuerrecht.

Zum Erwerb der Fachanwaltsbezeichnung "Fachanwalt für Steuerrecht" hat Rechtsanwalt Korbinian Ortner gegenüber der Rechtsanwaltskammer München besondere praktische und theoretische Kenntnisse nachgewiesen.


Wir sind der Auffassung, dass besonders Unternehmen nur adäquat beraten werden können, wenn die steuerlichen Auswirkungen einer Gestaltung in die Beratung mit einbezogen werden.

 

Unsere Tätigkeiten im Steuerrecht:

 

  • Vertretung im Rechtsbehelfsverfahren / Einspruchsverfahren gegenüber dem Finanzamt
  • Fachliche Begleitung von Betriebsprüfungen
  • Klageverfahren vor dem Finanzgericht
  • Steuerstrafrecht / Strafbefreiende Selbstanzeige
  • Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht
  • Steuerrechtliche Beurteilung von notariellen Immobilienverträgen
  • Umsatzsteuerrecht